Rechtsprechung
OLG München, 15.10.1996 - 13 U 5857/95 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä. (2)
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Wann verwirklicht sich das "Baugrundrisiko"? (IBR 1997, 104)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Tragwerksplaner müssen auch die Örtlichkeit beachten! (IBR 1997, 111)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11
Werkvertragsrecht: Kündigung eines Bauvertrags; Voraussetzung der Geltendmachung …
Das sogenannte Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggebers) oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen (OLG München, Urt. v. 15.10.1996, 13 U 5857/95;… Thüringer OLG, Urt. v. 19.12.2001, 7 U 614/98; jeweils zitiert nach juris).